Für die BHH Sozialkontor gilt der Haustarifvertrag TV Sozialkontor.
Für die Elbe Werkstätten gilt der Tarifvertrag Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. (TV-AVH).
Für die Evangelische Stiftung Alsterdorf gilt der Kirchliche Tarifvertrag Diakonie (KTD). Der Tarifvertrag ist mit dem Arbeitgeberverband VKDA abgeschlossen.
Für fördern & wohnen gilt der Tarifvertrag Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg (TV-AVH). Der Tarifvertrag ist mit dem Arbeitgeberverband Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. abgeschlossen.
Ab 1. Januar 2020 ist Leben mit Behinderung im Arbeitgeberverband Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. (AVH). Dann gilt der Tarifvertrag Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. (TV-AVH).
Hier ist der Link zum Tarifvertrag Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V.: TV-AVH-B
Ergänzend dazu geht es hier zum allgemeinen Teil des TV-AVH: TV-AVH
Für das Lebenshilfewerk gilt der Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. (TV-AVH).