Fachkommission Rettungsdienste und Krankentransport

09.02.2021

Fachkommission Rettungsdienste und Krankentransport

Die Fachkommission ist unser Angebot an die Beschäftigten in Unternehmen des Rettungsdienstes und des Krankentransports. Wer Interesse hat mal vorbeizuscchauen, schickt uns bitte eine E-Mail für eine Einladung.

Das Hamburgische Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) ist die gesetzliche Grundlage für die Notfallrettung und den Krankentransport. Die Notfallrettung und der Krankentransport sind öffentliche Aufgaben, die von der Feuerwehr wahrgenommen werden. Die Hilfsorganisationen (Wohlfahrtsverbände) sind durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag in die Notfallrettung, in den Krankentransport eingebunden. Der Schwerpunkt der Hilfsorganisationen liegt im Bereich Krankentransport. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch private Unternehmen in die Notfallrettung eingebunden.

Die Hilfsorganisationen schließen Vereinbarungen über die Entgelte mit den Kostenträgern (Krankenkassen). Dies gilt auch für die privaten Krankentransportunternehmen.

Die Kostenträger berücksichtigen in den Vergütungsverhandlungen grundsätzlich das Vorhandensein eines Tarifvertrages. Allerdings kann der Nachweis auch über Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträge erfolgen. Die Unternehmen sind nicht gezwungen nachzuweisen, dass sie einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen haben.

Weder die Hilfsorganisaionen noch private Unternehmen haben mit der Gewerkschaft ver.di einen Tarifvetrag abgeschlossen. Begründet wird die Ablehnung mit dem Hinweis, dass die Kostenträger in Hamburg die Refinanzierung von Tarifverträgen ablehnen würden bzw. vergleichbare Tarifverträge wie den Reformtarifvertrag Deutsches Rotes Kreuz, nicht von den Kostenträgern refinanziert wird.

Letztlich wird also der Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. ver.di strebt den Abschluss eines Branchentarifvertrages in Hamburg an, der verbindlich von allen Unternehmen eingehalten werden müßte.