Bei ver.di wurde nach angeblichen veränderten Regelungen bei der Zulage für das Einspringen aus dem Frei gefragt - speziell zum tariflichen Umgang beim Einspringen in einen Dienstwechsel am gleichen Tag. In den Kliniken kursieren dazu offensichtlich Gerüchte – bis hin dazu, dass es von ver.di und der örtlichen Interessenvertretung (BR / PR / MAV) abgezeichnete Papiere zu Änderungen bei den Regelungen geben solle. Ver.di stellt dazu klar: Es gibt keine Änderung bei den Regelungen zum „Einspringen“
In den Tarifverträgen KAH / VKKH und AKK hat sich bezüglich der Regelung zum „Einspringen“ nichts geändert. Schon gar nicht gibt es veränderte Regelungen, die ver.di und eine Interessenvertretung abgeschlossen hat. Eine Verschlechterung der derzeitigen Regelung wäre weder im Sinne der Beschäftigten noch von ver.di.
Was steht im Tarifvertrag?
Bezüglich der Definition, also ob ein Diensttausch am gleichen Tag auch ein Einspringen ist, gab es zwar gelegentlich Diskussionen in Teilbereichen. Doch lesen wir dazu die entscheidende Stelle im unveränderten § 7 (9) im TV KAH:
„(…) Übernimmt ein Beschäftigter freiwillig auf Anforderung des Arbeitgebers aus dem „Frei“ mit einer Ankündigungsfrist von weniger als 24 Stunden einen für ihn nicht geplanten Dienst, gelten die im Rahmen dieses Dienstes geleisteten Stunden als Überstunden (…).“
Für ver.di ist ein Diensttausch am gleichen Tag (z.B. von Früh zu Spät) selbstverständlich ein Einspringen, denn auch dort verschiebt sich das Frei. Die Folge eines solchen Diensttausches ist, dass das Privatleben umgeplant werden muss. Somit sind die 30% (in der P 5 – P11, bzw. der EG 1 - 9b) als Extra Belastungszuschlag selbstverständlich gerechtfertigt.
Wir raten allen Beschäftigten:
Überprüft die letzten Abrechnungen. Falls in den letzten 6 Monaten die Zuschläge bei einem kurzfristigem Einspringen nicht abgegolten worden sind, können diese rückwirkend geltend gemacht werden.
Hierzu haben wir eine Mustergeltendmachung fertig gestellt, die auf dem angehängten Flugblatt zu finden ist und gerne weiter verbreitet werden kann!
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