Abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Verband kirchlich diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (vkda), Arbeitgeberverband der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). Der Tarifvertrag gilt für diakonische Einrichtungen, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind.
---
Achtung: Ab 2024 änderte sich die Arbeitszeitregelung, ab 2025 die Entgeltordnung.
PDF | 1 MB
PDF | 2 MB
PDF | 2 MB
PDF | 325 kB