Kitas - Betriebe

29.04.2024

 

  • ASB Sozialeinrichtungen (Hamburg) gGmbH

  • Arbeiterwohlfahrt Landesverband e. V.

    Für die Beschäftigten in den Kitas gilt ein Haustarifvertrag zwischen ver.di Hamburg und dem AWO Bundesverband/Landesverband. 

    Hier findet ihr alle Infos über ver.di beim AWO Landesverband Hamburg: AWO-LV-HH

    Den Tarifvertrag können ver.di Mitglieder auch per Mail bei fb-c.hh@verdi.de anfordern.

     

  • DRK Hamburg Kinder- und Jugendhilfe gGmbH (KiJu)

    Für die Beschäftigten gilt der DRK Reformtarifvertrag/Kindertagesstätten. Die DRK Hamburg Kinder- und Jugendhilfe ist Mitglied in der DRK Bundestarifgemeinschaft (Arbeitgeberverband). Den DRK Reformtarifvertrag findet ihr unter diesem Link: DRK-Reformtarifvertrag

     

  • DRK gemeinnützige Gesellschaft für Pädagogik Hamburg-Harburg mbH

    Die DRK gemeinnützige Gesellschaft für Pädagogik Hamburg-Harburg ist Mitglied in der DRK Bundestarifgemeinschaft (Arbeitgeberverband). Hier findet ihr den Tarifvertrag: DRK-Reformtarifvertrag

     

  • Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH und EKSG

    Für die Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH gilt der Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. (TV-AVH). Für die EKSG gilt der Tarifvertrag "TV-EKSG". Die EKSG und die Elbkinder sind Mitglied im Arbeitgeberverband Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. (AVH). Link zum Tarifvertrag: TV-AVH

    Weitere Infos zu ver.di bei den Elbkindern findet ihr hier: Elbkinder Kitas

     

  • Hamburger Schulverein

    Der Hamburger Schulverein ist Mitglied in der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. (AVH). Es gilt der Tarifvertrag der Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg (TV-AVH). Link zum Tarifvertrag: TV-AVH

     

  • Finkenau (Stiftung Kindergärten Finkenau)

    Die Stiftung Finkenau ist nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband. Es gelten die Arbeitsbedingungen in den individuellen Arbeitsverträgen.

     

  • Kirchliche Kitas

    Tarifverträge für kirchliche Kitas in Hamburg sind abhängig vom Träger.

    Evangelische Kitas:

    Kitas bei denen der Träger die evangelisch-lutherischen Kirchenkreise in Hamburg sind gehören dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA). Der Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA-NEK) ist nach entsprechender Entscheidung der Synode der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (NEK) am 26. September 1979 gegründet worden. Es gilt der Kirchliche Arbeitnehmer Tarifvertrag (KAT) der zwischen ver.di und der ev. Nordkirche verhandelt wird.

    Hinweis:

    • Für die Kitas gilt der Kirchliche Arbeitnehmer Tarifvertrag (KAT)
    • Für weitere kirchliche bzw. diakonische Einrichtungen gilt der Kirchliche Tarifvertrag Diakonie (KTD).

    Link zu den Tarifverträgen des Arbeitgeberverbandes VKDA: Tarifverträge VKDA

    Katholische Kirche:

    Für Kitas bei denen der Träger die katholische Kirche ist, gibt es keine Tarifverträge mit ver.di. In der Regel finden die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR-Caritas) Anwendung.

    Bei Fragen wendet euch gerne an uns: fb-c.hh@verdi.de

     

     

  • Kinderland Hamburg

    Kinderland Hamburg ist nicht tarifgebunden. Der Betrieb ist nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband. Entscheident ist der Wortlaut eures Arbeitsvertrages. Nach unseren Informationen wendet der Betrieb den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst Fassung Länder (TVÖD-TdL) an.

    Tarifvertrag Öffentlicher Dienst Fassung Länder: TVÖD-L

     

  • Kinderzimmer

    KMK Kinderzimmer GmbH & Co. KG ist nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband. Es gilt der Wortlaut der individuellen Arbeitsverträge. Leider gibt es, noch, keinen Betriebsrat. Wenn ihr Unterstützung braucht, wendet euch gerne an uns: fb-c.hh@verdi.de.

     

  • Sternipark

    Die Einrichtung ist nicht tarifgebunden. Entscheidend ist der Wortlaut des individuellen Arbeitsvertrages.

     

  • Pestalozzi Stiftung

    Für die Pestalozzi Stiftung gilt eine Arbeitsvertragsrichtlinie. Es besteht kein Tarifvertrag mit ver.di. Im Streitfalle ist der Wortlaut eures individuellen Arbeitsvertrages maßgebend.

     

  • Rudolf-Ballin-Stiftung

    Die Rudolf-Balin-Stiftung ist Mitglied im Arbeitgeberverband Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. Der Tarifvertrag Arbeitsrechtliche Vereinigung (TV-AVH) findet Anwendung: Link zum TV-AVH

     

  • Kindertagesstätte Schulenbrook e.V.

    Die Kindertagesstätte Schulenbrook e. V. wendet den Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereingigung e. V. (AVH) an. Es gilt also der Tarifvertrag Arbeitsrechtliche Vereinigung (TV-AVH): Link zum TV-AVH

     

  • Studierendenwerk Hamburg

    Für das Studierendenwerk gilt der Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. (TV-AVH). Das Studierendenwerk ist Mitglied im Arbeitgeberverband Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. (AVH): Link zum TV-AVH

     

  • Wabe e. V.

    Für Wabe e. V. gilt kein Tarifvertrag. Ihr müsst dort in euren individuellen Arbeitsvertrag schauen, was gilt. Wenn ihr Fragen habt könnt ihr euch gerne an uns wenden: fb-c.hh@verdi.de

    Mehr Infos zu ver.di in der Wabe: ver.di Wabe

     

  • Sonstige / freie Träger / Kitas

    Ohne Tarifvertrag. Die Bezahlung und Arbeitsbedingungen in tariflosen Einrichtungen richtet sich nach den Bedingungen im Arbeitsvertrag. Die Verträge können individuell unterschiedlich gestaltet werden. Eine „Anlehnung“ an einen Tarifvertrag kann von einem „echten“ Tarifvertrag sehr weit entfern sein, d.h. es gelten dann evtl. nur einzelne Bestimmungen. Wir beraten Mitglieder gerne dazu: fb-c.hh@verdi.de.